Ab dem 19.04.2021 ist der Zutritt zur Schule nur noch mit Vorlage einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, nicht älter als 24 Stunden, gestattet.
Für Fragen steht Ihnen die Schulleitung zur Verfügung.
Aktuelle Informationen und Hinweise können auf der weBBcloud der Schule eingesehen werden.
Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bleiben geöffnet.